Reform in Deutschland · 13. September 2026
Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend ausgesetzt
Seit dem 24. Juli 2025 dürfen Menschen mit „subsidiärem Schutz" ihre engste Familie vorübergehend nicht nach Deutschland holen. Die Regel gilt bis mindestens 23. Juli 2027.
Manche Menschen aus Kamerun haben in Deutschland keinen vollen Flüchtlingsschutz, sondern „subsidiären Schutz". Das ist ein Schutzstatus für Menschen, die in ihrem Heimatland zum Beispiel wegen eines Konflikts in Gefahr sind, aber nicht als klassische Flüchtlinge anerkannt wurden.
Seit dem 24. Juli 2025 dürfen diese Menschen ihren Ehepartner, ihre Ehepartnerin oder ihre minderjährigen Kinder vorübergehend nicht nach Deutschland nachholen. Die Bundesregierung sagt, das soll die Aufnahme-Systeme entlasten. Ausnahmen für besonders schwere Härtefälle sind weiter möglich. KAGEDEV nimmt hierzu keine politische Position ein und informiert nur über die Fakten.
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