Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuwendungen liegt im Ermessen der KAGEDEV. Das KAGEDEV nimmt keine Schenkung an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Mission des KAGEDEV verwendet oder ausgegeben werden kann.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung, sei es als Geldgeschenk oder als Schenkung auf Lebenszeit, angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Die KAGEDEV gibt keine Ratschläge über die steuerliche oder sonstige Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Durchführung ihrer Spende zu unterstützen.
Die KAGEDEV nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen der KAGEDEV angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für die KAGEDEV mit sich bringen können, geprüft werden.
Die KAGEDEV stellt Spendern, die steuerliche Anforderungen erfüllen, Bestätigungen für Eigentum aus, das die Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhalten hat. Mit Ausnahme von Bargeldspenden und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder anderen Form des Nachweises eines von der KAGEDEV erhaltenen Geschenks Wert beigemessen.
Die KAGEDEV respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für zweckgebundene Zwecke und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. In Bezug auf anonyme Geschenke wird die KAGEDEV Informationen über den Spender nur an die Mitarbeiter weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen.
Die KAGEDEV entschädigt keine Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an die KAGEDEV, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.