Vermögensübertragung

Die Weitergabe Ihres Vermögens an unsere Organisation ist ein sicherer Weg, um sicherzustellen, dass Ihre Werte bestehen bleiben! Es ist auch ein Weg, um Ihr Engagement für die verschiedenen Missionen, die unsere sind, zu verlängern. Sie handeln nachhaltig zu Gunsten von Bildung, Ausbildung, Gesundheit und Kultur und profitieren dabei von erheblichen rechtlichen und steuerlichen Vorteilen.

1. Das Bein

Was können Sie an uns weitergeben?

  • Immobilien: Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Bauernhöfe, Geschäftsräume, frei oder belegt.
  • Bewegliches Vermögen: Möbel, Kunstwerke, Schmuck, Geld, Bankguthaben, Aktien- oder Anleiheportfolios, Unternehmensrechte oder Urheberrechte.

Unter Beachtung des Anteils der reservierten Erben: Wenn Sie direkte Erben (Ehepartner, Vorfahren, Kinder, Enkel) haben, können Sie diese nicht enterben. Sie können sich daher entscheiden, den « verfügbaren Teil“ Ihres Vermögens der KAGEDEV zu vererben.

Geben Sie Ihrem Vermögen Bedeutung

Wenn Sie keine Kinder oder Familie und kein Testament haben, geht Ihr gesamtes Vermögen automatisch auf den Staat über. Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit dem Vermögen, das Sie im Laufe Ihres Lebens angesammelt haben, geschehen soll.

Welche Art von Vermächtnis können Sie wählen?

  • Das Universalvermächtnis: Ihr gesamtes Vermögen zu vererben – ohne Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
  • Das Universalvermächtnis: einen Teil (die Hälfte, ein Drittel, 20 %, 30 % usw.) oder nur eine Kategorie Ihres Vermögens (Ihr gesamtes bewegliches Vermögen/Ihre gesamte Immobilie) zu vererben.
  • Das Vermächtnis mit besonderem Rechtstitel: die Übertragung eines oder mehrerer speziell bezeichneter Vermögenswerte, unabhängig von ihrer Art.

2. Die Spende

Eine Schenkung ermöglicht es Ihnen, Vermögen zu Lebzeiten unwiderruflich weiterzugeben. Es muss Gegenstand einer notariellen Urkunde sein. Es ist ein effizienter Weg, uns heute zu unterstützen, indem es uns wichtige Ressourcen bringt, die für unser Handeln unerlässlich sind. Ihre Spende an KAGEDEV ist völlig überweisungssteuerbefreit Ihre Schenkung kann sowohl Immobilien als auch Bargeld, ein Wertpapierportfolio, ein Kunstwerk betreffen… Sie kann also für Sie « befreiend » sein, sowohl in erbrechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht!

Die Spende im Volleigentum

Sie erklären sich sofort und unwiderruflich mit dem vollen Eigentum an Ihrem Eigentum einverstanden. Die Immobilie gehört Ihnen nicht mehr und ist nicht mehr Teil Ihres Nachlasses, wenn die notarielle Urkunde unterzeichnet wird.

Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder Schenkung des bloßen Eigentums

Sie geben das bloße Eigentum an einer Ware, behalten aber den Nießbrauch zu Ihren Gunsten, zu Gunsten Ihres Ehepartners (falls Sie vorher verschwinden sollten) oder zugunsten eines Dritten (Bruder oder Schwester, Freund, Gefährte … ). Es steht Ihnen frei, Ihre Immobilie zu vermieten und die damit verbundenen Einnahmen einzuziehen.

Der Nutzungs- und Wohnvorbehalt muss zu Ihren Gunsten, zu Gunsten eines überlebenden Ehegatten, zu Gunsten eines Dritten in der notariellen Urkunde festgehalten werden. Der Nutzungs- und Wohnberechtigte hat das Eigentum nur für sich selbst: Er kann es unter keinen Umständen vermieten.

Die vorübergehende Schenkung des Nießbrauchs

Sie geben KAGEDEV für eine begrenzte Zeit:

  • Einkünfte aus beweglichem Kapital (z. B. Wertpapierportfolio),
  • Kostenlose Nutzung von Immobilien oder deren Mieteinnahmen. Der Begünstigte verfügt während der Dauer der Spende frei darüber und/oder erhält die Einnahmen (Mieten).

Sukzessive oder Restspende

Beide ermöglichen die Weitergabe eines Erbes über mehrere Generationen nach einem vorteilhaften Steuersystem, sofern der Vorgang nicht die Rechte der vorbehaltenen Erben verletzt.

  • Sukzessive Spende: Sie geben Ihr Eigentum ganz oder teilweise an Dritte weiter; diese Vermögenswerte sollen nach dem Tod dieses Dritten an KAGEDEV zurückgegeben werden,
  • Restspende: Sie geben Ihr Vermögen ganz oder teilweise an einen Dritten, der zu Lebzeiten frei darüber verfügen kann. Nach seinem Tod ist er jedoch verpflichtet, die Überreste dieses Erbes an KAGEDEV, die Erbschaft, zu übertragen.

Wenn Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer im Rahmen einer Erbschaft sind, können Sie das Ihnen übertragene Erbe ganz oder teilweise auf die Seenotretter übertragen und dabei Ihre Erbrechte einschränken oder sogar ganz aufheben.

Dafür :

  • Die Spende muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod endgültig und im vollen Eigentum erfolgen.
  • Der Erberklärung sind rechtliche Nachweise über Höhe und Datum der Spende sowie die Kontaktdaten unseres Vereins beizufügen.

3. Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist ein einfaches Instrument zum Sparen und zur Vorbereitung auf den Ruhestand. Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind generell sehr vorteilhaft.

Sie können KAGEDEV ganz oder teilweise als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung bestimmen. Dies erfordert keine Einschaltung eines Notars. Denken Sie jedoch aus Sicherheitsgründen daran, in einem Testament das Bestehen Ihrer Lebensversicherungsverträge sowie den vollständigen Namen und die genaue Anschrift der Begünstigten anzugeben.

Die zu befolgenden Schritte

Wenn Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Versicherer einen Lebensversicherungsvertrag abschließen oder bereits einen oder mehrere Verträge abgeschlossen haben und den Begünstigten wechseln möchten:

  • Sie bestimmen « KAGEDEV » als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung.
  • Sie informieren unsere Donor Relations-Abteilung unter donate@kagedev.org über Ihr Vorgehen, damit diese sich zu gegebener Zeit mit Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen kann.

Wichtig

Entscheiden Sie sich für eine dieser drei Betreuungsarten, raten wir Ihnen dringend, einen Notar zur risikolosen Übertragung Ihres Eigentums zu beauftragen, da Ihr Vertrag bei nicht korrekter Gestaltung ruhen oder in Frage gestellt werden kann auf deinen Tod.

Darüber hinaus wird ein Notar über alle Entwicklungen und Änderungen der Rechts- und Steuersysteme informiert und kann Sie unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Vermögens und Ihrer Familie beraten und begleiten.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, Ihren Notar zu kontaktieren.