Tötungen von Frauen durch Partner: Kamerun braucht endlich ein Gesetz gegen häusliche Gewalt
In Kamerun gibt es bis heute keinen eigenen Straftatbestand „Feminizid" und kein Gesetz gegen häusliche Gewalt. Die meisten Tötungen von Frauen werden von einem (Ex-)Partner begangen, und ein Großteil der Fälle wird nie erfasst oder verfolgt. Ein seit 2024 vorliegender Gesetzentwurf liegt weiterhin unverabschiedet bei der Primatur — jeder Monat Verzögerung verlängert eine gefährliche Schutzlücke für Frauen.
Auf einen Blick
- Kamerun hat keinen eigenen Straftatbestand „Feminizid" und kein Gesetz gegen häusliche Gewalt.
- Mindestens 201 Feminizide wurden zwischen 2023 und 2025 offiziell erfasst — die Dunkelziffer gilt als deutlich höher.
- Ein seit 2024 vorliegender Gesetzentwurf ist bis heute (13.09.2026) nicht verabschiedet.
- Kamerun verfehlt sein eigenes Ziel, geschlechtsspezifische Gewalt bis 2026 zu halbieren.
- Kamerun hat internationale Verpflichtungen (CEDAW, Protokoll von Maputo) — ihre Umsetzung muss überwacht werden.
Zahlen im Überblick
- Feminizide 2023: 57 Fälle
- Quelle: MINPROFF (Fiabilität mittel-hoch)
- Feminizide 2024: 67 Fälle
- Quelle: MINPROFF (Fiabilität mittel-hoch)
- Feminizide 2025: 77 Fälle
- Quelle: MINPROFF (Fiabilität mittel-hoch)
- Neue Fälle Jan.-Apr. 2026: 50 Fälle
- Quelle: MINPROFF-Ministerin vor der Nationalversammlung (Fiabilität hoch)
- Getötete Frauen Sommer 2026 (~3 Monate): 33 Frauen
- Quelle: Human Rights Watch, 08/2026 (Fiabilität hoch)
Worum geht es?
Es geht um die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts — meist im häuslichen und familiären Umfeld, durch aktuelle oder ehemalige Partner. Das kamerunische Strafrecht kennt bislang keine eigenständige Kategorie „Feminizid"; solche Taten werden strafrechtlich wie gewöhnliche Tötungsdelikte behandelt, wodurch das strukturelle Geschlechtermotiv rechtlich unsichtbar bleibt. Gleichzeitig fehlt ein spezifisches Gesetz zu häuslicher Gewalt, das Schutzanordnungen, Prävention und Opferbetreuung regeln würde. Menschenrechtsorganisationen berichten zudem von einer massiven Untererfassung: Viele Fälle werden aus Angst, Scham oder mangels funktionierender Meldestrukturen nie offiziell dokumentiert.
Wen betrifft es?
Betroffen sind in erster Linie Frauen und Mädchen in Kamerun, unabhängig von Region oder sozialem Status, wobei wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Partner das Risiko nach vorliegenden Berichten erhöht. Mittelbar betroffen sind Kinder, die in mehreren dokumentierten Fällen Zeugen der Tötung ihrer Mutter wurden, sowie Familienangehörige und Gemeinschaften, die mit den Folgen — Trauer, Stigmatisierung, oft auch dem Verlust der Fürsorgeperson für zurückbleibende Kinder — leben müssen. Auch die kamerunische Diaspora in Deutschland ist betroffen: durch familiäre Bindungen, aber auch durch die eigene Betroffenheit von Gewaltdynamiken über Ländergrenzen hinweg.
Was zeigen die Daten?
Nach Angaben des kamerunischen Ministeriums für Frauenförderung und Familie (MINPROFF) wurden 2023 landesweit 57 Feminizide registriert, 2024 waren es 67 und 2025 77 Fälle — zusammen rund 201 Fälle in drei Jahren (Fiabilität: mittel-hoch; die Regierung selbst weist darauf hin, dass diese Zahlen nur die „sichtbaren", d. h. offiziell gemeldeten Fälle abbilden). Die zuständige Ministerin nannte vor der Nationalversammlung zusätzlich 50 neue Fälle allein für den Zeitraum Januar bis April 2026 (Fiabilität: hoch). Human Rights Watch (HRW) dokumentierte im Sommer 2026 33 getötete Frauen innerhalb von gut drei Monaten, mehrere davon durch aktuelle oder frühere Partner, in einigen Fällen vor den Augen der eigenen Kinder (HRW, August 2026; Fiabilität: hoch). Zur Prävalenz häuslicher Gewalt kursiert in mehreren Quellen die Zahl, wonach rund 43,2 % der Frauen in einer Partnerschaft von Gewalt durch ihren Partner betroffen seien; diese Angabe sollte mit Vorsicht behandelt werden, da sie auf aggregierten Sekundärquellen beruht und vor einer belastbaren Verwendung anhand der Primärquelle (Enquête Démographique et de Santé Cameroun) verifiziert werden müsste. HRW weist zudem darauf hin, dass Kamerun über kein landesweit koordiniertes System zur Erfassung disaggregierter Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt verfügt (HRW, „Failed Promise to Reduce Gender-Based Violence", 24.06.2026, und der Bericht „I Live in Constant Peril"; Fiabilität: hoch). Die Regierung hatte sich 2022 verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt bis 2026 zu halbieren — dieses Ziel wurde nach Einschätzung von HRW verfehlt. Der seit 2024 beim Amt des Premierministers (Primatur) vorliegende Gesetzentwurf gegen geschlechtsspezifische Gewalt wurde im Juni 2026 von der zuständigen Ministerin erneut als „in der Fertigstellung" bezeichnet, ist jedoch bis zum heutigen Tag (13.09.2026) nicht verabschiedet und dem Parlament noch nicht vorgelegt worden.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Ohne eigenständigen Straftatbestand bleibt das Geschlechtermotiv hinter jeder zweiten Tötung einer Frau rechtlich unsichtbar — mit der Folge, dass weder Präventionsprogramme noch Strafverfolgung gezielt ansetzen können. Ohne ein Gesetz zu häuslicher Gewalt fehlen Schutzanordnungen, mit denen gefährdete Frauen rechtzeitig vor einem eskalierenden Partner geschützt werden könnten. Die vorliegenden Zahlen zeigen zudem einen Anstieg der gemeldeten Fälle von Jahr zu Jahr (57 → 67 → 77), ohne dass bislang erkennbar wäre, ob dies auf eine tatsächliche Zunahme oder auf eine verbesserte, aber weiterhin unvollständige Erfassung zurückzuführen ist. Beides begründet dringenden Handlungsbedarf: Jede Verzögerung bei der Gesetzgebung bedeutet für gefährdete Frauen ein fortbestehendes Schutzdefizit. Kamerun hat das Zusatzprotokoll der Afrikanischen Charta über die Rechte der Frauen in Afrika (Protokoll von Maputo) ratifiziert, das Vertragsstaaten ausdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet. Kamerun ist zudem Vertragsstaat der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und unterliegt der entsprechenden Berichtspflicht gegenüber dem CEDAW-Ausschuss. Auf nationaler Ebene existiert bislang jedoch weder ein eigener Straftatbestand „Feminizid" noch ein spezifisches Gesetz gegen häusliche Gewalt; ein entsprechender Gesetzentwurf sowie eine Reform des Familienrechts (Code de la famille) sind angekündigt, aber nicht verabschiedet. Die 2022 von der Regierung selbst formulierte Zielvorgabe (Halbierung geschlechtsspezifischer Gewalt bis 2026) ist politisch bindend, aber nicht rechtlich einklagbar.
Was muss sich ändern?
- Zügige Verabschiedung des seit 2024 vorliegenden Gesetzentwurfs gegen geschlechtsspezifische Gewalt durch die Nationalversammlung, einschließlich eines eigenständigen Straftatbestands, der das Geschlechtermotiv bei Tötungsdelikten an Frauen ausdrücklich erfasst.
- Parallele Verabschiedung der angekündigten Reform des Familienrechts (Code de la famille).
- Aufbau eines landesweiten, koordinierten Systems zur Erfassung disaggregierter Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Feminiziden, wie von HRW gefordert.
- Regelmäßige, transparente Berichterstattung der Regierung über den Stand der Umsetzung der 2022 zugesagten Halbierung geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Konsequente Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem CEDAW-Ausschuss und der Afrikanischen Menschenrechtskommission im Rahmen des Protokolls von Maputo.
An wen richten sich unsere Forderungen?
Auf kamerunischer Seite sind dies das Ministerium für Frauenförderung und Familie (MINPROFF), die Nationalversammlung (zuständig für die Verabschiedung des Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt und die Reform des Familienrechts), das Justizministerium (verantwortlich für die oft langsame strafrechtliche Aufarbeitung) sowie die Präsidentschaft. Auf internationaler Ebene sind der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen und die Afrikanische Menschenrechtskommission (im Rahmen des Protokolls von Maputo) die zuständigen Kontroll- und Überwachungsgremien.
Was kann kurzfristig geschehen?
Informieren Sie sich über die Berichte von Human Rights Watch und teilen Sie diese in Ihrem Umfeld, um das Thema sichtbar zu halten. Sprechen Sie das Thema in kamerunischen Gemeinschaftsstrukturen in Deutschland an, ohne Einzelfälle oder Namen zu verbreiten. Unterstützen Sie seriöse Organisationen, die sich in Kamerun für Opfer häuslicher Gewalt einsetzen. Wenden Sie sich mit konkreten Anliegen an KAGEDEV, um gemeinsame Aktionen zu entwickeln.
Was ist langfristig nötig?
Solange das Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt nicht verabschiedet ist, bleibt die rechtliche Lücke bestehen, die Straflosigkeit begünstigt. KAGEDEV wird die weitere Entwicklung des Gesetzesvorhabens sowie die jährlichen MINPROFF-Zahlen beobachten und bei Bedarf erneut Stellung beziehen, sobald belastbare neue Informationen vorliegen — insbesondere zum Ausgang der Gesetzgebung, deren Zeitpunkt zum jetzigen Stand offen ist.
Wie messen wir Fortschritt?
- Jährliche Zahl der von MINPROFF registrierten Feminizide (Basis: 57 Fälle 2023, 67 Fälle 2024, 77 Fälle 2025)
- Verabschiedungsstatus des seit 2024 vorliegenden Gesetzentwurfs gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Stand 13.09.2026: nicht verabschiedet)
- Existenz eines landesweiten, koordinierten Systems zur Erfassung disaggregierter Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt (Stand: nicht vorhanden)
- Regelmäßigkeit der Berichterstattung Kameruns gegenüber dem CEDAW-Ausschuss und der Afrikanischen Menschenrechtskommission im Rahmen des Protokolls von Maputo
Unsere Haltung
KAGEDEV verfolgt die Berichterstattung internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie die offiziellen Erklärungen kamerunischer Behörden zu diesem Thema aufmerksam und sieht sich als Teil der kamerunischen Diaspora in der Pflicht, die Situation von Frauen in der Heimat sichtbar zu machen. Konkrete eigene Untersuchungen oder Vor-Ort-Maßnahmen zu diesem spezifischen Thema wurden bislang nicht durchgeführt; dieses Plaidoyer versteht sich als Ausgangspunkt für ein strukturiertes Engagement.
Dialog und Zusammenarbeit
KAGEDEV ist offen für den Austausch mit dem Ministerium für Frauenförderung und Familie (MINPROFF), der Nationalversammlung, dem Justizministerium sowie der Präsidentschaft Kameruns, ebenso wie mit dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Menschenrechtskommission, um die Umsetzung der genannten Forderungen konstruktiv zu begleiten.
