KAGEDEV — Kamerunische Gemeinschaft in Deutschland e.V.
Plaidoyer

Feminizid

3 Plaidoyers zu diesem Thema, mit konkreten, überprüfbaren Forderungen an die zuständigen Institutionen.

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Tötungen von Frauen durch Partner: Kamerun braucht endlich ein Gesetz gegen häusliche Gewalt

In Kamerun sterben Jahr für Jahr Dutzende Frauen durch die Hand eines (Ex-)Partners — 57 im Jahr 2023, 67 im Jahr 2024, 77 im Jahr 2025, nach offiziellen Zahlen des Ministeriums MINPROFF. Human Rights Watch dokumentierte allein im Sommer 2026 33 weitere Tötungen innerhalb weniger Monate. Trotzdem kennt das kamerunische Strafrecht bis heute keinen eigenen Straftatbestand „Feminizid" und kein Gesetz gegen häusliche Gewalt. Ein 2022 angekündigtes Gesetzesvorhaben ist bis September 2026 nicht verabschiedet. Gleichzeitig fehlt ein landesweites System, um Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch zu erfassen — die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte deutlich höher liegen als die gemeldeten Fälle. KAGEDEV fordert die zügige Verabschiedung des Gesetzes, ein nationales Datensystem und die konsequente Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Kameruns aus CEDAW und dem Protokoll von Maputo.

Zentrale Forderungen

  • Zügige Verabschiedung des seit 2024 vorliegenden Gesetzentwurfs gegen geschlechtsspezifische Gewalt durch die Nationalversammlung, einschließlich eines eigenständigen Straftatbestands, der das Geschlechtermotiv bei Tötungsdelikten an Frauen ausdrücklich erfasst.
  • Parallele Verabschiedung der angekündigten Reform des Familienrechts (Code de la famille).
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Doppelt gefährdet: Frauen zwischen Konfliktgewalt und häuslicher Gewalt in Kameruns Krisenregionen

In den Konfliktregionen Nordwest, Südwest und im Extremen Norden Kameruns sind Frauen einer doppelten Gefährdung ausgesetzt: dem landesweiten Risiko häuslicher Gewalt und einer zusätzlichen, konfliktbedingten Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Entführung. Mehrere unabhängige Quellen — Human Rights Watch, das Nkafu Policy Institute, humanitäre Organisationen wie UNHCR — dokumentieren übereinstimmend die Existenz dieser Gewaltformen, ohne dass für Kamerun landesweit konsolidierte, verlässliche Zahlen vorliegen. Diese Datenlücke ist selbst Teil des Problems: Ohne verlässliche Erfassung lassen sich weder Hilfsprogramme zielgerichtet planen noch Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. KAGEDEV fordert unabhängiges Monitoring, sicheren Zugang zu Justiz und Versorgung für betroffene Frauen sowie klare Rechenschaftsmechanismen gegenüber allen Konfliktparteien.

Zentrale Forderungen

  • Unabhängiges Monitoring konfliktbezogener geschlechtsspezifischer Gewalt in Nordwest, Südwest und im Extremen Norden, das die bestehende Datenlücke systematisch schließt.
  • Sicherer, tatsächlich nutzbarer Zugang zu Justiz und zu gesundheitlicher sowie psychosozialer Versorgung für betroffene Frauen in diesen Regionen, unabhängig vom Vertreibungsstatus.
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Deutschlands Beitrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kamerun: wichtig, aber ausbaufähig

Deutschland und die Europäische Union finanzieren gemeinsam mit UNFPA das Programm „Women éh, Wuna place dey!" gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kameruns Regionen Nordwest und Südwest — mit rund 3 Millionen Euro über vier Jahre, eingebettet in das PROSIG-Programm. Ziel sind unter anderem die Schulung von 10 000 Fachkräften, das Erreichen von über 355 000 Gemeinschaftsmitgliedern und ein integriertes Versorgungszentrum am Regionalkrankenhaus Bamenda. Der BMZ-Aktionsplan GAP III (2023-2027) verankert dieses Engagement als Priorität der deutschen feministischen Entwicklungspolitik. Doch das Fördervolumen bleibt im Verhältnis zum Bedarf bescheiden, und ein eigenständiger Schwerpunkt auf Feminizide fehlt. Anders als bei rein kamerunischen Themen kann die Diaspora in Deutschland hier direkt bei Bundestag, BMZ und GIZ ansetzen. KAGEDEV fordert mehr Mittel, mehr Transparenz und einen klaren Feminizid-Schwerpunkt.

Zentrale Forderungen

  • Prüfung einer Aufstockung der Mittel für Programme gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kamerun durch BMZ und EU, angesichts des im Verhältnis zum Bedarf begrenzten Volumens von rund 3 Millionen Euro über vier Jahre.
  • Einführung eines eigenständigen, klar benannten Schwerpunkts zu Feminiziden innerhalb der bestehenden und künftigen Programme, ergänzend zur allgemeinen Arbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt.