KAGEDEV — Kamerunische Gemeinschaft in Deutschland e.V.
Plaidoyer

Gleichberechtigung

2 Plaidoyers zu diesem Thema, mit konkreten, überprüfbaren Forderungen an die zuständigen Institutionen.

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Wenn mehr als die Hälfte der Frauen Gewalt erlebt hat, braucht Kamerun ein Gesetz, das sie schützt

In Kamerun haben 54,6% der Frauen ab 15 Jahren eine Form von Gewalt erlebt, verglichen mit 9,8% der Männer, so die Analyse situationnelle von MINPROFF aus August 2025. 52,6% der Frauen haben eheliche Gewalt erlebt. Die Erhebung EDS-C-V von 2018 bestätigt diesen Trend mit 13% sexueller Gewalt über die Lebenszeit. Bei weiblicher Genitalverstümmelung reicht die Bandbreite von 1,4% national bis zu 20% in bestimmten Regionen. Bislang gibt es in Kamerun kein eigenständiges Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Ein von MINPROFF 2024 mit internationaler Unterstützung erarbeiteter Gesetzentwurf liegt seit 2024 weiterhin bei der Primatur (Stand 2026) und wurde dem Parlament noch nicht vorgelegt. KAGEDEV fordert, dass dieser Text innerhalb von sechs Monaten an die Nationalversammlung weitergeleitet wird, begleitet von einer eigenen Budgetlinie und einem jährlichen öffentlichen Fortschrittsbericht.

Zentrale Forderungen

  • Erstens: Die Primatur soll den Gesetzentwurf gegen geschlechtsspezifische Gewalt innerhalb von sechs Monaten an die Nationalversammlung weiterleiten. Indikator: Datum der offiziellen Übermittlung an das Parlament.
  • Zweitens: Die Nationalversammlung und der Senat sollen den Text innerhalb der laufenden Legislaturperiode beraten und darüber abstimmen. Indikator: Datum der Verabschiedung oder Ablehnung im Plenum.
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Eine Rechtslage, zwei Antworten: Kameruns Gesetze zur Kinderehe müssen übereinstimmen

In Kamerun waren nach Angaben von Girls Not Brides 38% der Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Nach INS/MINSANTE waren 2014 11,4% der Mädchen vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet. Regionale Daten von 2011 zeigen deutliche Unterschiede: 60,1% im Norden, 58% im Extrême-Nord, 57,7% in Adamaoua. Die Rechtslage ist widersprüchlich: Eine Verordnung von 1981 legt das heiratsfähige Alter für Mädchen bei 15 Jahren fest, während ein Gesetz von 2016 die Ehe unter 18 Jahren verbietet und das Strafgesetzbuch Zwangsheirat unter 18 Jahren bestraft. Eine formelle Aufhebung der älteren Regelung ist nicht bestätigt. Der Nationale Aktionsplan gegen Kinderehe ist 2024 ausgelaufen, sein Erneuerungsstatus ist unklar. KAGEDEV fordert eine juristische Klärung dieses Widerspruchs und einen erneuerten, finanzierten Aktionsplan.

Zentrale Forderungen

  • Erstens: Das Justizministerium soll innerhalb von zwölf Monaten eine offizielle Klarstellung zum Verhältnis zwischen Artikel 52 der Verordnung von 1981 und dem Gesetz von 2016 veröffentlichen. Indikator: Veröffentlichung dieser Klarstellung.
  • Zweitens: MINPROFF soll gemeinsam mit dem Justizministerium innerhalb von achtzehn Monaten prüfen, ob Artikel 52 der Verordnung von 1981 formell aufgehoben werden muss, und das Ergebnis öffentlich machen. Indikator: Vorliegen des Prüfergebnisses.