Wenn mehr als die Hälfte der Frauen Gewalt erlebt hat, braucht Kamerun ein Gesetz, das sie schützt
54,6% der Frauen in Kamerun haben ab dem 15. Lebensjahr eine Form von Gewalt erlebt, verglichen mit 9,8% der Männer. Ein Gesetzentwurf gegen geschlechtsspezifische Gewalt liegt seit 2024 bei der Primatur, ist aber noch nicht ins Parlament eingebracht worden. Wir fordern, dass dieser Text 2026 dem Parlament vorgelegt wird, mit klaren Fristen und einem Budget, das seine Umsetzung sichert.
Auf einen Blick
- 54,6% der Frauen ab 15 Jahren betroffen (vs 9,8% Männer)
- Gesetzentwurf seit 2024 bei Primatur, nicht im Parlament
- aktuellste Daten von 2018
- regionale Differenzen bei MGF (1,4%-20%)
- ohne Gesetz bleibt Rechtsantwort lückenhaft
Zahlen im Überblick
- 54,6% Frauen betroffen (MINPROFF 2025)
- 52,6% eheliche Gewalt
- 13% sexuelle Gewalt Lebenszeit (EDS-C-V 2018)
- bis 20% MGF in Extrême-Nord/Sud-Ouest
Worum geht es?
In Kamerun gibt es bislang kein eigenständiges Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Fälle werden über das allgemeine Strafrecht behandelt, das für die besonderen Formen dieser Gewalt oft nicht ausreicht. Das Ministerium für Frauenförderung und Familie (MINPROFF) hat 2024, mit Unterstützung der Weltbank und der Vereinten Nationen, einen Gesetzentwurf erarbeitet und validiert. Dieser Text liegt seit 2024 weiterhin im Verwaltungsverfahren bei der Primatur (Stand 2026). Er ist noch nicht dem Parlament vorgelegt worden.
Wen betrifft es?
Frauen und Mädchen in ganz Kamerun, in der Stadt wie auf dem Land. Besonders betroffen sind Regionen wie der Extrême-Nord und der Sud-Ouest, wo bestimmte Formen von Gewalt, etwa weibliche Genitalverstümmelung, deutlich häufiger vorkommen als im nationalen Durchschnitt. Auch Männer erleben Gewalt, wenn auch in deutlich geringerem Ausmaß.
Was zeigen die Daten?
Die Analyse situationnelle von MINPROFF aus August 2025 zeigt: 54,6% der Frauen haben ab 15 Jahren mindestens eine Form von Gewalt erlebt, gegenüber 9,8% der Männer. 52,6% der Frauen haben eheliche Gewalt erlebt. Die Erhebung EDS-C-V von 2018 kommt zu ähnlichen Ergebnissen und bestätigt diesen Trend: 13% der Frauen berichten von sexueller Gewalt im Lauf ihres Lebens, 5% in den letzten zwölf Monaten. Bei weiblicher Genitalverstümmelung liegt der nationale Durchschnitt bei 1,4%, in bestimmten Regionen wie Extrême-Nord und Sud-Ouest jedoch bei bis zu 20%. Eine Zahl von 56,4% aus einem gemeinsamen Programm von PNUD und MINPROFF vom Februar 2025 liegt nahe an den 54,6%, der genaue Zeitraum und die Stichprobe dieser Erhebung müssten vor einer kombinierten Nutzung noch geklärt werden. Wichtig ist: Die aktuellste nationale EDS-MICS-Erhebung stammt aus dem Jahr 2018. Neuere landesweite Daten dieser Art liegen uns nicht vor.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Ein Gesetzentwurf, der seit zwei Jahren erarbeitet und validiert ist, aber weiterhin nur im Verwaltungsverfahren zirkuliert, schützt niemanden. Solange kein spezifisches Gesetz besteht, bleibt die juristische Antwort auf geschlechtsspezifische Gewalt lückenhaft. Das allgemeine Strafrecht kennt viele Formen dieser Gewalt nicht als eigene Tatbestände. Frauen, die Gewalt erleben, stehen damit vor einem System, das ihre Situation nicht klar benennt. Der Fortschritt, den die Validierung des Textes 2024 darstellte, braucht jetzt eine politische Entscheidung, die ihn ins Parlament trägt.
Was muss sich ändern?
- Erstens: Die Primatur soll den Gesetzentwurf gegen geschlechtsspezifische Gewalt innerhalb von sechs Monaten an die Nationalversammlung weiterleiten. Indikator: Datum der offiziellen Übermittlung an das Parlament.
- Zweitens: Die Nationalversammlung und der Senat sollen den Text innerhalb der laufenden Legislaturperiode beraten und darüber abstimmen. Indikator: Datum der Verabschiedung oder Ablehnung im Plenum.
- Drittens: MINPROFF soll im Haushalt 2027 eine eigene, ausgewiesene Budgetlinie für die Umsetzung des künftigen Gesetzes vorsehen, getrennt vom allgemeinen Ministeriumsbudget von 10,046 Mrd FCFA für 2026. Indikator: Existenz einer benannten Budgetlinie im Haushaltsgesetz.
- Viertens: Das Justizministerium soll, sobald das Gesetz verabschiedet ist, innerhalb von zwölf Monaten Richterinnen, Richter und Staatsanwälte zu den neuen Straftatbeständen schulen. Indikator: Anzahl der geschulten Personen und Zahl der abgehaltenen Schulungen.
- Fünftens: MINPROFF soll gemeinsam mit UN Women, UNFPA und PNUD einen öffentlichen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Gesetzes einmal jährlich veröffentlichen. Indikator: Veröffentlichung des Berichts.
An wen richten sich unsere Forderungen?
An das Ministerium für Frauenförderung und Familie, das den Gesetzentwurf getragen hat. An die Primatur, bei der der Text derzeit liegt. An die Nationalversammlung und den Senat, die künftig darüber abstimmen werden. An das Justizministerium, das für die Umsetzung im Gerichtswesen zuständig ist. Und an die internationalen Partner, UN Women, UNFPA, PNUD, Plan International und die Weltbank, die den Prozess technisch begleitet haben.
Was kann kurzfristig geschehen?
In den nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monaten kann die Primatur den Text formell an das Parlament weiterleiten. Das Justizministerium kann parallel dazu beginnen, Schulungsmaterialien für Richterinnen und Richter vorzubereiten, damit die Umsetzung nicht erst nach der Verabschiedung startet. MINPROFF kann mit seinen internationalen Partnern eine öffentliche Übersicht der bereits vorliegenden Daten erstellen, damit die Diskussion im Parlament auf einer klaren Grundlage stattfindet.
Was ist langfristig nötig?
Langfristig braucht Kamerun eine aktualisierte nationale Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, da die letzte umfassende EDS-MICS-Erhebung aus dem Jahr 2018 stammt. Ein verabschiedetes Gesetz allein reicht nicht. Es braucht funktionierende Anlaufstellen für Betroffene, geschulte Justiz- und Gesundheitsakteure sowie eine kontinuierliche Finanzierung, die über einzelne Haushaltsjahre hinausreicht.
Wie messen wir Fortschritt?
- Wir schlagen folgende Indikatoren vor: das Datum der Übermittlung des Gesetzentwurfs an das Parlament
- das Datum der Abstimmung im Plenum
- die Existenz einer ausgewiesenen Budgetlinie für die Umsetzung
- die Anzahl der geschulten Justizakteure
- die Veröffentlichung eines jährlichen Fortschrittsberichts
- und, sobald verfügbar, die Aktualisierung der nationalen Prävalenzdaten durch eine neue Erhebung
Unsere Haltung
KAGEDEV setzt sich für einen Rechtsrahmen ein, der geschlechtsspezifische Gewalt in Kamerun klar benennt und angeht. Wir stützen uns dabei ausschließlich auf verifizierte Daten von MINPROFF, EDS-C und begleitenden Programmen. Wo Daten unklar oder unvollständig sind, sagen wir das offen.
Dialog und Zusammenarbeit
Wir stehen im Dialog mit den zuständigen Institutionen und den internationalen Partnern, die diesen Prozess begleiten. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften ist bislang nicht dokumentiert. Wir würden einen solchen Austausch begrüßen, sobald er organisiert werden kann.
