Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Ein Gesetz allein füllt keine Lücke
Über eine Million Menschen in Kamerun leben mit einer Behinderung. Das Schutzgesetz von 2010 brauchte acht Jahre bis zu seinem Durchführungsdekret. Aktuelle Daten zu Beschäftigung, Bildung und Infrastruktur fehlen schlicht. KAGEDEV fordert, diese Datenlücke zu schließen und die bestehenden Netzwerke der Betroffenen einzubinden.
Auf einen Blick
- Über eine Million Menschen in Kamerun leben schätzungsweise mit einer Behinderung, die genaue Zahl ist unsicher.
- Das Schutzgesetz von 2010 brauchte acht Jahre bis zu seinem Durchführungsdekret von 2018.
- Für 2020 bis 2026 fehlen aktuelle Daten zu Beschäftigung, Bildung und Infrastruktur vollständig.
- Seit Oktober 2024 arbeitet ein UN-Projekt mit UNESCO, OHCHR und UNFPA gemeinsam mit MINAS.
- ANOPHAC vereint 78 Mitgliedsverbände und sieben verbündete Verbände, ihr Wissen gehört in die Umsetzung.
Zahlen im Überblick
- 5,4 Prozent, über 1 000 000 Menschen mit Behinderung geschätzt
- Quelle: ADRY, Jahr/Methodik unbestätigt
- 8 Jahre zwischen Gesetz 2010/002 und Durchführungsdekret 2018/6233/PM
- 0 aktuelle Daten zu Beschäftigung/Bildung/Infrastruktur für 2020-2026 gefunden
- 78 Mitgliedsverbände plus 7 verbündete Verbände in ANOPHAC
- UN-Projekt Disability aktiv seit 10/2024 mit MINAS
Worum geht es?
Gesetz 2010/002 zum Schutz von Menschen mit Behinderungen; Durchführungsdekret erst 2018/6233/PM vom 26.07.2018, acht Jahre später. Kamerun ist Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention. Keine seriösen aktuellen Zahlen (2020-2026) zu Beschäftigung, Bildung, Infrastruktur.
Wen betrifft es?
Nach African Disability Rights Yearbook (Jahr/Methodik unbestätigt): 5,4% der Bevölkerung, >1 Mio Menschen (Regierung selbst räumt Aktualisierungsbedarf ein, VOA Afrique). ANOPHAC: Netzwerk von 78 Mitgliedsverbänden + 7 verbündete Verbände.
Was zeigen die Daten?
Die Schätzung 5,4% ist eine Größenordnung, kein exakter Wert. Für 2020-2026 liegen keine belastbaren Daten zu Zugang/Arbeit/Schule/Infrastruktur vor; diese Lücke ist selbst Teil des Problems.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Acht Jahre zwischen Gesetz und Durchführungsdekret zeigen, dass gute Absichten allein nicht reichen. Seit Oktober 2024 UN-Projekt Disability (ex-UNPRPD) mit UNESCO/OHCHR/UNFPA aktiv mit MINAS, aber keine dokumentierte Konsultation zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und MINAS/ANOPHAC.
Was muss sich ändern?
- MINAS/INS: aktuelle Erhebung zu Beschäftigung/Bildung/Infrastruktur binnen 18 Monaten, mit ANOPHAC-Beteiligung.
- MINAS: ANOPHAC als ständiger Gesprächspartner, erstes Treffen binnen 12 Monaten.
- MINEDUB/Hochschulwesen: Bestandsbericht angepasste Bildungsangebote binnen 18 Monaten.
- Arbeitsministerium/MINAS: Beschäftigungszugang erfassen binnen 24 Monaten (mit UN-Projekt Disability).
- MINAS: öffentlicher Zwischenbericht zur Dekretumsetzung binnen 18 Monaten (mit UNESCO/OHCHR/UNFPA).
An wen richten sich unsere Forderungen?
MINAS, MINEDUB, Hochschulwesen, Arbeitsministerium, UN-Projekt Disability, ANOPHAC.
Was kann kurzfristig geschehen?
Formeller Konsultationsrahmen MINAS-ANOPHAC; erste Datenerhebung angestoßen; erster öffentlicher Zwischenbericht via UN-Projekt Disability.
Was ist langfristig nötig?
Verlässliche, regelmäßig aktualisierte Datengrundlage (MINAS+INS+ANOPHAC), auf deren Basis die Umsetzung des Dekrets von 2018 überprüft wird.
Wie messen wir Fortschritt?
- Existenz/Aktualität nationaler Datengrundlage
- jährliche MINAS-ANOPHAC-Treffen
- Bildungseinrichtungen mit angepasster Infrastruktur
- erhobene Beschäftigungsquote
- Berichte des UN-Projekts Disability
Unsere Haltung
Gesetz von 2010 und Dekret von 2018 sind notwendig, aber nicht ausreichend ohne verlässliche Daten und ständigen Dialog mit den Betroffenen.
Dialog und Zusammenarbeit
Bereit für Austausch mit MINAS, UN-Projekt Disability, ANOPHAC. Noch keine direkte Konsultation dokumentiert.
